Freistellung / Sonderurlaub

Es gibt für ehrenamtliche Jugendgruppenleiter*innen die Möglichkeit eine Freistellung für den Besuch eines Kurses oder die Leitung einer Freizeit zu beantragen. Jeder angemeldete KLJBler*in über 16 Jahre kann über die Diözesanstelle eine Freistellung beantragen.

Die Freistellung beträgt bis zu 10 Arbeitstage im Jahr (während Du in Ausbildung bis bis zu 5 Tage) für höchstens drei Veranstaltungen im Jahr.

Die Freistellung muss spätestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme beantragt werden, da sie mindestens vier Wochen vor Beginn der Freistellung dem Arbeitgeber vorliegen muss!

Also, macht Gebrauch von eurem Recht auf Freistellung und sprecht mit uns!

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